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07022 9778-99

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Defense Cable Systems GmbH

Carl-Zeiss-Straße 4
72636 Frickenhausen
Telefon: +49 7022 9778-99

E-Mail: contact@defense-cable.de

Geschäftsführer

Andreas Lutz

Rechtliches

Sitz der Gesellschaft: Frickenhausen.
Registergericht Stuttgart HRB 802246
USt-IdNr. DE457956533

1. Allgemeines:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann,
wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform:
2.1. Angebote von DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH sind freibleibend. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung (d. h. in Schrift- oder Textform, z. B.
Brief, E-Mail oder Telefax) bzw. durch unsere Lieferung zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich bestätigt werden. Angaben in
Prospekten und Anzeigen gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.

2.2. Unsere Vertreter haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Termine und Fristen:
3.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem
Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine und -fristen werden von uns
nach bestem Bemühen eingehalten, sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit
wieder.
3.2. Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten. Die Ausführung von Lieferungen setzt die – jeweils
rechtzeitige – Beantwortung aller Rückfragen, Übersendung aller erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen bzw. beizustellender Werksteile, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und
Genehmigungen voraus. Ansonsten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer der Verzögerung durch den Kunden.
3.3. Eine Frist bzw. ein Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung
innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand
gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. diese abgeholt worden ist.
3.4. Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der
Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen
verspätet geleistet, können wir die Lieferfristen entsprechend verlängern.
3.5. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere
Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluss
eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die
Frist bzw. der Termin um die Dauer der Störung. Dies gilt auch in den
Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten
sind.
3.6. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von
ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder befindet sich der Kunde
in Annahmeverzug, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige
der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten,
mindestens jedoch Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat auf Gefahr des Kunden berechnen.
Das Lagergeld wird auf insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass uns nachweislich höhere Kosten entstanden
sind. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
sind. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
3.7. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Solange der Kunde mit einer
Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere
Lieferverpflichtung.
3.8. Für die Berechnung maßgebend sind die Mengen und Gewichte,
die wir ab Werk ausgeliefert oder zum Versand gegeben haben.
3.9. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, uns seine USt.-ID-Nr. anzugeben sowie die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen Angaben zu machen und die notwendigen
Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, werden wir die Lieferung als steuerpflichtig behandeln. Wir sind dann berechtigt, die jeweils anfallende
Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir auf
Grund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als
steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunden von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.
3.10. Werden wir trotz vertraglicher Verpflichtung durch unseren Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, haben wir ein Rücktrittsrecht. Wir werden den Kunden hierüber, wenn dieser Fall eintritt,
unverzüglich informieren und mitteilen, dass das bestellte Produkt
nicht zur Verfügung steht. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird dann
unverzüglich erstattet.

4. Versand, Gefahrenübergang:
Bei „Ab Werk“-Lieferungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.
Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt.

5. Lieferung, Nutzung von Software:
5.1. Bei Lieferung von Software wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Benutzung der Software und
der zugehörigen Dokumentation für den Betrieb der Ware eingeräumt,
für den die Software geliefert wird. Abgesehen von einer Sicherungskopie darf der Kunde keine Vervielfältigungen anfertigen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software
dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf Software und Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten
Ort aufzubewahren. Seine Mitarbeiter sind nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Lieferbedingung sowie auf die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

6. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:
Für entgangenen Gewinn haften wir nicht. Schadensersatz wird für
jede vollendete Woche des Verzuges auf 1 % bzw. auf insgesamt 10
% der Auftragssumme beschränkt. Schadensersatz statt der Leistung
wird auf 10 % der Auftragssumme begrenzt. Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets
auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten zu vertreten haben oder für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit gehaftet
wird. Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis,
soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte. Ansprüche wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung über negative Sacheigenschaften unserer Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen. Unsere gesetzliche Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. Unsere Haftung für den Verlust oder die Veränderung von
Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7. Mängelrügen und Gewährleistung:
7.1. Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde
Nacherfüllung verlangen, wobei das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung bei uns liegt (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder verweigern wir die Nacherfüllung oder
ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche
Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen. Ist im Rahmen der Gewährleistung auch der Aus- und Einbau der von uns gelieferten Ware geschuldet, haben wir das Wahlrecht dies selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zulassen. Die Aus- und
Einbaukosten sind auf den dreifachen Warenwert begrenzt.
7.2. Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen
Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße
Behandlung wird keine Gewährleistung übernommen.
7.3. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter
ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an
unserer Lieferung vorgenommen hat, oder wenn nicht von uns gelieferte bzw. freigegebene Teile verwendet wurden.
7.4. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und
insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf
unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in
sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in
diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist

8. Zahlungsbedingungen:
8.1. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden
fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig.
Unsere Rechnungen sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum rein netto
zahlbar.
8.2. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, gesetzliche
Verzugszinsen und 40 EUR Pauschale zu fordern. Die Geltendmachung
eines weiteren (Verzugs-)Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem
Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Zahlungen werden
stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft. Die Anrechnung erfolgt zunächst
auf die Zinsen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
8.3. Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von
Werkverträgen als vorbehaltlose Abnahme unserer Leistung sowie als
Verzicht auf eine eventuell anfallende Vertragsstrafe.
8.4. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder in sonstiger Weise, bei der der Zeitpunkt der Zahlungsveranlassung und derjenige der Wertstellung voneinander abweichen können, gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden
von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
Sofern nach besonderer Vereinbarung eine Zahlung weder bar noch
durch Wechsel, Scheck oder im Überweisungswege, sondern auf anderem Wege erfolgt, stellt diese im Zweifel eine Leistung an Erfüllung
statt dar. Die Erfüllungsabrede ist auflösend bedingt durch die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs. Für den Fall, dass einer Zahlung , bei der eine Rückerstattung bzw. eine Rückbelastung
möglich ist, Erfüllungswirkung zukommt, vereinbaren die Parteien neben dem ursprünglichen Zahlungsanspruch einen mit dem ursprünglichen Anspruch inhaltsgleichen, durch die Geldendmachung eines
Rückerstattungs- bzw. eines Rückbelastungsrechts (etwa im Wege eines Käuferschutzantrag) aufschiebend bedingten Zahlungsanspruch.
Dieser aufschiebend bedingte Anspruch ist in gleicher Weise besichert
wie der ursprüngliche Zahlungsanspruch.
8.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen
Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

9. Eigentumsvorbehalt:
9.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns
und dem Kunden unser Eigentum.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde
diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle von Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat
uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
9.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung
der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich
nachfolgend nichts anderes ergibt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet.
9.3. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder
Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu
den übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der
Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und sonstige kalkulatorische Kostenfaktoren bleiben bei der Berechnung unseres Miteigentumsanteils außer Betracht. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf unser Verlangen zur Ermittlung unseres Miteigentumsanteils
die Kalkulationen seines Wareneinsatzes offen zu legen. Der Kunde
verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns.

9.4. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten
Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung
an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit anderen Waren, und zwar gleichgültig ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert,
so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren
weiterveräußert wird.
9.5. Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei deren Erfüllung unser Eigentumsvorbehalt erlischt, wird die Lohnforderung des
Kunden in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung an.
9.6. Bis zu einem Widerruf durch uns ist der Kunde zur Einziehung der
an uns im Voraus abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im
eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt
auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder
zu besorgen ist, dass eingezogene Beträge nicht an uns abgeführt werden können. Bei Abschlagszahlungen auf teilweise an uns abgetretene
Lohnforderungen ist der Kunde verpflichtet, die Abschlagszahlung zunächst auf den nicht an uns abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen. Zwischen uns und dem Kunden gilt durch vom Kunden eingezogene Abschlagszahlungen immer zunächst der nicht an uns abgetretene Teilbetrag als getilgt.
9.7. Die Einziehungsermächtigung ermächtigt nicht zum Factoring. Wir
sind auch nicht mit der Abtretung der an uns abgetretenen Weiterveräußerungs- oder Lohnforderung im Rahmen eines echten Factoring-Vertrages einverstanden.
9.8. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und bestehen
fort, bis unsere Haftung aus Wechsel und Scheck beendet ist.
9.9. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, für den Verbleib
der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren jederzeit schriftlich Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner, der an uns abgetretenen
Forderungen zu benennen, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Vertragsurkunden
und Rechnungen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf unser jederzeitiges Verlangen hin die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde
hat uns jederzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er ist
verpflichtet, uns von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstigen Sicherheiten, insbesondere Verpfändungen,
unverzüglich zu benachrichtigen.
9.10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen
einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird
oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet,
können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten und die Sache herausverlangen.
9.11. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken,
insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu
versichern und sie pfleglich zu behandeln.

10. Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen:
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne
unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zugängig gemacht werden.
Abänderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns im
Hinblick auf neuere Erfahrungen und Verbesserungen vor.

11. Weiterlieferung von Ware ins Ausland:
Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen
Kunden hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu
exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland, der Dual-UseVO der EU oder des USAußenwirtschaftsrechts unterliegt oder gegen Embargovorschriften
verstößt. Die Erfüllung eines Vertrages bzw. einer Bestellung durch uns
steht unter dem Vorbehalt, dass die Erfüllung nicht durch nationale
oder internationale Vorschriften, insbesondere Exportkontrollvorschriften und Embargos oder sonstige Beschränkungen, eingeschränkt wird.

12. Bestandskundenkommunikation:
Sofern Sie einen Kauf von Artikeln bzw. Services bei uns unternommen
haben, sind wir berechtigt, Ihnen Informationen über ähnliche Artikel
und Services aus unserem Portfolio an die von Ihnen beim Kauf mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Sie können der Nutzung Ihrer
E-Mail-Adresse zur Zusendung dieser Informationen jederzeit per Benachrichtigung an die Ihnen bekannte DEFENSE CABLE SYSTEMS
GmbH E-Mail-Adresse oder per Klick auf den Abmeldelink in unseren
Mails mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Es entstehen dabei
für Sie keine anderen Kosten als die Übermittlung nach Basistarifen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
13.1. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag,
insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, ist der Ort der Niederlassung von DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH.
13.2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Amtsgerichtsstreitigkeiten Nürtingen und für Landgerichtsstreitigkeiten
Stuttgart vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an
seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen
(CISG) ist ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmung:
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist
eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese
unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH

Andreas Lutz
Geschäftsführer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich

zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann,

wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform:

2.1. Angebote von DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH sind freibleibend. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere

schriftliche Auftragsbestätigung (d. h. in Schrift- oder Textform, z. B.

Brief, E-Mail oder Telefax) bzw. durch unsere Lieferung zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich bestätigt werden. Angaben in

Prospekten und Anzeigen gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.

2.2. Unsere Vertreter haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Termine und Fristen:

3.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem

Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine und -fristen werden von uns

nach bestem Bemühen eingehalten, sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit

wieder.

3.2. Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten. Die Ausführung von Lieferungen setzt die – jeweils

rechtzeitige – Beantwortung aller Rückfragen, Übersendung aller erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen bzw. beizustellender Werksteile, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und

Genehmigungen voraus. Ansonsten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer der Verzögerung durch den Kunden.

3.3. Eine Frist bzw. ein Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung

innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand

gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. diese abgeholt worden ist.

3.4. Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der

Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen

verspätet geleistet, können wir die Lieferfristen entsprechend verlängern.

3.5. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere

Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluss

eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die

Frist bzw. der Termin um die Dauer der Störung. Dies gilt auch in den

Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten

sind.

3.6. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von

ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder befindet sich der Kunde

in Annahmeverzug, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige

der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten,

mindestens jedoch Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat auf Gefahr des Kunden berechnen.

Das Lagergeld wird auf insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass uns nachweislich höhere Kosten entstanden

sind. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale

sind. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.

3.7. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Solange der Kunde mit einer

Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere

Lieferverpflichtung.

3.8. Für die Berechnung maßgebend sind die Mengen und Gewichte,

die wir ab Werk ausgeliefert oder zum Versand gegeben haben.

3.9. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, uns seine USt.-ID-Nr. anzugeben sowie die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen Angaben zu machen und die notwendigen

Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, werden wir die Lieferung als steuerpflichtig behandeln. Wir sind dann berechtigt, die jeweils anfallende

Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir auf

Grund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als

steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunden von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.

3.10. Werden wir trotz vertraglicher Verpflichtung durch unseren Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, haben wir ein Rücktrittsrecht. Wir werden den Kunden hierüber, wenn dieser Fall eintritt,

unverzüglich informieren und mitteilen, dass das bestellte Produkt

nicht zur Verfügung steht. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird dann

unverzüglich erstattet.

4. Versand, Gefahrenübergang:

Bei „Ab Werk“-Lieferungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.

Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt.

5. Lieferung, Nutzung von Software:

5.1. Bei Lieferung von Software wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Benutzung der Software und

der zugehörigen Dokumentation für den Betrieb der Ware eingeräumt,

für den die Software geliefert wird. Abgesehen von einer Sicherungskopie darf der Kunde keine Vervielfältigungen anfertigen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software

dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf Software und Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten

Ort aufzubewahren. Seine Mitarbeiter sind nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Lieferbedingung sowie auf die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

6. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:

Für entgangenen Gewinn haften wir nicht. Schadensersatz wird für

jede vollendete Woche des Verzuges auf 1 % bzw. auf insgesamt 10

% der Auftragssumme beschränkt. Schadensersatz statt der Leistung

wird auf 10 % der Auftragssumme begrenzt. Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets

auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten zu vertreten haben oder für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit gehaftet

wird. Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis,

soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte. Ansprüche wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung über negative Sacheigenschaften unserer Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen. Unsere gesetzliche Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. Unsere Haftung für den Verlust oder die Veränderung von

Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,

der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7. Mängelrügen und Gewährleistung:

7.1. Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde

Nacherfüllung verlangen, wobei das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung bei uns liegt (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder verweigern wir die Nacherfüllung oder

ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der

Leistung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche

Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen. Ist im Rahmen der Gewährleistung auch der Aus- und Einbau der von uns gelieferten Ware geschuldet, haben wir das Wahlrecht dies selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zulassen. Die Aus- und

Einbaukosten sind auf den dreifachen Warenwert begrenzt.

7.2. Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen

Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße

Behandlung wird keine Gewährleistung übernommen.

7.3. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter

ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an

unserer Lieferung vorgenommen hat, oder wenn nicht von uns gelieferte bzw. freigegebene Teile verwendet wurden.

7.4. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und

insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf

unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in

sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in

diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist

8. Zahlungsbedingungen:

8.1. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden

fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig.

Unsere Rechnungen sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum rein netto

zahlbar.

8.2. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, gesetzliche

Verzugszinsen und 40 EUR Pauschale zu fordern. Die Geltendmachung

eines weiteren (Verzugs-)Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem

Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Zahlungen werden

stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft. Die Anrechnung erfolgt zunächst

auf die Zinsen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn

seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch

uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur

ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis

beruht.

8.3. Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von

Werkverträgen als vorbehaltlose Abnahme unserer Leistung sowie als

Verzicht auf eine eventuell anfallende Vertragsstrafe.

8.4. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder in sonstiger Weise, bei der der Zeitpunkt der Zahlungsveranlassung und derjenige der Wertstellung voneinander abweichen können, gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden

von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber

unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.

Sofern nach besonderer Vereinbarung eine Zahlung weder bar noch

durch Wechsel, Scheck oder im Überweisungswege, sondern auf anderem Wege erfolgt, stellt diese im Zweifel eine Leistung an Erfüllung

statt dar. Die Erfüllungsabrede ist auflösend bedingt durch die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs. Für den Fall, dass einer Zahlung , bei der eine Rückerstattung bzw. eine Rückbelastung

möglich ist, Erfüllungswirkung zukommt, vereinbaren die Parteien neben dem ursprünglichen Zahlungsanspruch einen mit dem ursprünglichen Anspruch inhaltsgleichen, durch die Geldendmachung eines

Rückerstattungs- bzw. eines Rückbelastungsrechts (etwa im Wege eines Käuferschutzantrag) aufschiebend bedingten Zahlungsanspruch.

Dieser aufschiebend bedingte Anspruch ist in gleicher Weise besichert

wie der ursprüngliche Zahlungsanspruch.

8.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere

Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen

Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

9. Eigentumsvorbehalt:

9.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung

sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns

und dem Kunden unser Eigentum.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern

Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde

diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle von Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat

uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag

zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

9.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung

der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich

nachfolgend nichts anderes ergibt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet.

9.3. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung

der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder

Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der

neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu

den übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der

Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und sonstige kalkulatorische Kostenfaktoren bleiben bei der Berechnung unseres Miteigentumsanteils außer Betracht. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf unser Verlangen zur Ermittlung unseres Miteigentumsanteils

die Kalkulationen seines Wareneinsatzes offen zu legen. Der Kunde

verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns.

9.4. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten

Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung

an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen

mit anderen Waren, und zwar gleichgültig ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert,

so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren

weiterveräußert wird.

9.5. Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei deren Erfüllung unser Eigentumsvorbehalt erlischt, wird die Lohnforderung des

Kunden in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung an.

9.6. Bis zu einem Widerruf durch uns ist der Kunde zur Einziehung der

an uns im Voraus abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im

eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt

auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seinen

Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder

zu besorgen ist, dass eingezogene Beträge nicht an uns abgeführt werden können. Bei Abschlagszahlungen auf teilweise an uns abgetretene

Lohnforderungen ist der Kunde verpflichtet, die Abschlagszahlung zunächst auf den nicht an uns abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen. Zwischen uns und dem Kunden gilt durch vom Kunden eingezogene Abschlagszahlungen immer zunächst der nicht an uns abgetretene Teilbetrag als getilgt.

9.7. Die Einziehungsermächtigung ermächtigt nicht zum Factoring. Wir

sind auch nicht mit der Abtretung der an uns abgetretenen Weiterveräußerungs- oder Lohnforderung im Rahmen eines echten Factoring-Vertrages einverstanden.

9.8. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und bestehen

fort, bis unsere Haftung aus Wechsel und Scheck beendet ist.

9.9. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, für den Verbleib

der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren jederzeit schriftlich Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner, der an uns abgetretenen

Forderungen zu benennen, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Vertragsurkunden

und Rechnungen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf unser jederzeitiges Verlangen hin die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde

hat uns jederzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er ist

verpflichtet, uns von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstigen Sicherheiten, insbesondere Verpfändungen,

unverzüglich zu benachrichtigen.

9.10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei

Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen

einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird

oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet,

können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag

zurücktreten und die Sache herausverlangen.

9.11. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%

übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken,

insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu

versichern und sie pfleglich zu behandeln.

10. Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen:

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne

unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zugängig gemacht werden.

Abänderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns im

Hinblick auf neuere Erfahrungen und Verbesserungen vor.

11. Weiterlieferung von Ware ins Ausland:

Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen

Kunden hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu

exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes

der Bundesrepublik Deutschland, der Dual-UseVO der EU oder des USAußenwirtschaftsrechts unterliegt oder gegen Embargovorschriften

verstößt. Die Erfüllung eines Vertrages bzw. einer Bestellung durch uns

steht unter dem Vorbehalt, dass die Erfüllung nicht durch nationale

oder internationale Vorschriften, insbesondere Exportkontrollvorschriften und Embargos oder sonstige Beschränkungen, eingeschränkt wird.

12. Bestandskundenkommunikation:

Sofern Sie einen Kauf von Artikeln bzw. Services bei uns unternommen

haben, sind wir berechtigt, Ihnen Informationen über ähnliche Artikel

und Services aus unserem Portfolio an die von Ihnen beim Kauf mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Sie können der Nutzung Ihrer

E-Mail-Adresse zur Zusendung dieser Informationen jederzeit per Benachrichtigung an die Ihnen bekannte DEFENSE CABLE SYSTEMS

GmbH E-Mail-Adresse oder per Klick auf den Abmeldelink in unseren

Mails mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Es entstehen dabei

für Sie keine anderen Kosten als die Übermittlung nach Basistarifen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

13.1. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag,

insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, ist der Ort der Niederlassung von DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH.

13.2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus

dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Amtsgerichtsstreitigkeiten Nürtingen und für Landgerichtsstreitigkeiten

Stuttgart vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an

seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt,

wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat

oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen

(CISG) ist ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmung:

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist

eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese

unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

DEFENSE CABLE SYSTEMS GmbH

Andreas Lutz

Geschäftsführer

Defense Cable Systems GmbH

Carl-Zeiss-Straße 4
72636 Frickenhausen
Telefon: +49 7022 9778-99

E-Mail: contact@defense-cable.de

Geschäftsführer

Andreas Lutz

Rechtliches

Sitz der Gesellschaft: Frickenhausen.
Registergericht Stuttgart HRB 802246
USt-IdNr. DE <folgt>